Als Versicherungsmakler bieten wir seit 1998 unseren Kunden den online Versicherungsvergleich an. Suchen Sie die für Sie günstige und preiswerte Versicherung. Wenn Sie wollen, beraten wir oder ein Partner zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Hausratversicherung.
Die Hausratversicherung schützt das Eigentum des Versicherungsnehmers gegen Schäden durch Sturm und Hagel, Blitzschlag, Explosion und Feuer, Raub, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sowie gegen Rohr-, Frost- und Leitungswasserschäden. Abhängig vom Anbieter variiert derer Versicherungsumfang und manche Schäden müssen extra versichert werden - dazu zählen zum Beispiel einige Elementarschäden durch Lawinen, Überschwemmung, Erdrutsch oder Überspannungsschäden, die durch Blitzschlag hervorgerufen werden sowie Mobiliar und Gebäudeteile aus Glas, Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten, Schäden, die beispielsweise unachtsam durch eine Zigarette hervorgerufen werden oder Implosionen. Mit dem Hausratversicherung Test erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Tarife.
Hausratversicherung - Was ist versichert? Praktisch sämtliche beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers sind über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und auch Nahrungsmittel. Der so genannte Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Kunden. Auch Terrassen, Balkone und Loggien zählen zu der Wohnung, gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus (z.B. Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller) sowie die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befindenden Garagen. Versichert ist im übrigen nicht nur der Hausrat des Versicherungsnehmers, sondern auch der Hausrat von sämtlichen Personen (wie etwa Ehegatten oder Kinder), die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Mittels einer so genannten Außenversicherung kann der Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend in einer Ferienwohnung des Versicherungsnehmers befindet, mitversichert werden. Die Außenversicherung gilt weltweit und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten.
Je höherwertig die Einrichtung und die Möbel der Wohnung sowie die Ausstattung durch technische Gerüste und gegebenenfalls Kunstgegenstände, desto unentbehrlicher ist eine Hausratversicherung. Bargeld, Kleidung und Schmuck sind ebenso versichert wie sämtliche Gegenstände im Keller oder auf dem Dachboden sind durch eine Hausratversicherung. Bei Diebstahl gilt es, so schnell wie möglich eine Liste der gestohlenen Gegenstände zu erstellen und dem Versicherer vorzulegen. Damit der Wert von der Versicherung auch tatsächlich in angemessener Höhe ersetzt werden kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die Kaufbelege für wertvolle Gegenstände, Kunstgegenstände und Designermöbelstücke aufbewahrt werden.
Hausratversicherung - Unterversicherung Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ersetzt die Hausratversicherung nicht den Zeitwert der versicherten Gegenstände, sondern den Wiederbeschaffungswert. Eine so genannte Unterversicherung ist auf jeden Fall zu vermeiden: Hierbei wird der Wert der eigenen Einrichtung und Ausstattung zu niedrig eingeschätzt und die Versicherungssumme wird infolgedessen zu gering bemessen. Eine Unterversicherung kommt häufig dann zustande, wenn sich der Wert der Einrichtung erhöht hat, der Versicherungswert aber nicht entsprechend angepasst wird.
Hausratversicherung - Umzug Stichwort Umzug: Bei einem Umzug hat man in der Hausratversicherung einen Versicherungsschutz von bis zu 3 Monaten in beiden Wohnungen. Gefahrerhöhende Maßnahmen (z.B. das Aufstellen eines Baugerüstes für mehrere Wochen) sollten unverzüglich Versicherer mitgeteilt werden.
Fakt ist: Auch eine Hausratversicherung mit einem ausgezeichneten Preis- und Leistungsverhältnis befreit nicht von bestimmten Mitwirkungspflichten. Der erste Schritt im Falle eines Umzugs sollte also darin bestehen, diesen der Versicherung so früh wie möglich zu melden, spätestens aber dann, wenn man umzieht, da nur so der Versicherungsschutz für beide Wohnungen auch wirklich aufrecht erhalten bleibt. In den Versicherungsschutz fallen auch Schäden durch Transport, sofern sie durch eine der versicherten Gefahren verursacht wurden. Dies gilt indes bei den meisten Versicherern lediglich für Umzüge innerhalb Deutschlands, bei Umzügen ins Ausland erlischt der Versicherungsschutz, wenn man die Landesgrenze überschritten hat. Risikowahrscheinlichkeit, Wohnort, Wohnungsgröße und der Wiederbeschaffungswert der zu versichernden Gegenstände sind die Faktoren, die die Höhe des Versicherungsbeitrages entscheidend bestimmen. Wer also mit seinem Hausrat in eine andere Gegend zieht, muss mit einer Beitragsänderung rechnen.
Hausratversicherung - Entschädigungsgrenzen In der Hausratversicherung gelten besondere Entschädigungsgrenzen für so genannte Wertsachen, also Bargeld, Sparbücher, Schmuck, Pelze, Gemälde, Antiquitäten sowie Gegenstände aus Gold und Silber. Hierfür ist in der Regel eine Entschädigungsgrenze von meist 20% Prozent üblich, kann aber erweitert. Eine Hausratversicherung sorgt zwar gegen zahlreiche Gefahren vor, schließt aber nicht sämtliche Risiken mit ein. Wer sich über den Basisschutz hinaus absichern will, kann gegen einen Aufpreis eine so genannte Deckungserweiterung durchführen. Neben Überspannungsschäden gehören hier erweiterte Elementarschäden genauso wie eine Fahrradversicherung dazu. Deckungserweiterungen sind abhängig von den jeweiligen Bedürfnissen des Versicherten und nur in bestimmten Fällen wirklich sinnvoll, wie etwa die Versicherung gegen Wasserschäden durch ein Aquarium oder Wasserbett.
Hausratversicherung - Versicherungsprämie Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach dem Wohnort. Das kann zur Folge haben, dass sich nach einem Umzug die finanzielle Aufwendung verändern kann. Sollte also die Prämie nach dem Umzug höher angesetzt werden, besteht ein Sonderkündigungsgesetz, das innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung dazu berechtigt, die Versicherung zu kündigen.
Hausratversicherung - Versicherungsbedingungen Ärger und Probleme entstehen bisweilen auch durch irreführende Versicherungsbedingungen. Ein Beispiel dafür sind die Klauseln einiger Versicherungsgesellschaften zu Fällen, in denen sich der Kunde grob fahrlüssig verhält, wenn er also für längere Zeit sein Haus bei gekipptem Fenster verlässt. Kommt es dann zu Schäden, muss der Versicherer nicht voll zahlen, und die Höhe der Erstattungssumme hängt dann von der Schwere der Fahrlässigkeit ab. Viele Versicherer verzichten in ihren Bedingungen bis zu einer bestimmten Summe auf die so genannte "Einrede der groben Fahrlässigkeit" - das heißt sie zahlen voll.
Hausratversicherung - Preisvergleich Für die Hausratversicherung lohnt sich ein Preisvergleich unterschiedlicher Versicherer ganz besonders. Fakt nämlich ist, dass viele Versicherungsnehmer zu viel für ihren Hausratschutz zahlen. Die Preisunterschiede bei den Versicherungen sind enorm - so gibt es bisweilen Tarife, die teuer sind, ohne aber mehr zu leisten als die günstigeren! Ein Test, welcher Versicherungsanbieter das optimale Preis-Leistungsverhältnis hat, ist auch dann sinnvoll, wenn man bereits versichert ist. So sollte man bei einem Hausratversicherung-Vergleich auch prüfen, welche Zusatzleistungen mit der Hausratversicherung angeboten werden. Dazu zählen etwa die Übernahme von Hotelkosten, der Diebstahl von Kraftfahrzeugen oder Gartenmöbeln, Diebstahl im Krankenhaus oder Rückreisekosten aus dem Urlaub bei einem Schadensfall daheim. Es kommt zwar, wie oben erwähnt, auf die Wohngegend an, wenn es darum geht, welche Leistungen und zu welchem Beitrag diese angeboten werden. Doch ein Test ist niemals verkehrt, um sich letztlich für den individuell besten Tarif zu entscheiden.
Wird das Haus mit einem Baugerüst versehen, führt dies zu einer sogenannten Gefahrerhöhung und ist seitens des Versicherten ebenfalls anzeigepflichtig - zählt zu den Obliegenheiten. I.d.R. führt dies aber zu keiner Prämienerhöhung. Der Versicherer wird u.U. Sicherheitshinweise geben.