Wird das Haus mit einem Baugerüst versehen, führt dies zu einer sogenannten Gefahrerhöhung und ist seitens des Versicherten ebenfalls anzeigepflichtig -
zählt zu den Obliegenheiten. I.d.R. führt dies aber zu keiner Prämienerhöhung. Der Versicherer wird u.U. Sicherheitshinweise geben.